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Anlaufstellen zum Thema „Erste Schritte bei der Ankunft“ in der Nähe von Aachen

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Ausländeramt - Außenstelle Aachen Arkaden

Trierer Straße 1, 52078 Aachen

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Jobcenter StädteRegion Aachen

Gut-Dämme-Straße 14, 52070 Aachen

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Familienkasse / Kindergeldkasse Aachen

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Kommunales Integrationszentrum Aachen

Trierer Straße 1, 52078 Aachen

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FAQs zum Thema „Erste Schritte bei der Ankunft“

Wie finde ich einen Arzt oder Psychotherapeuten?

Wie finde ich einen Arzt oder Psychotherapeuten?

Hier finden Sie Ärzte und Ärztinnen sowie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in Ihrer Nähe. Weitere Suchkriterien können Sie im nächsten Schritt wählen.

https://arztsuche.116117.de/

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Sie können sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgen­den Sozial­leistun­gen erhal­ten:

  • Bürger­geld (früher Arbeits­losen­geld II oder Sozial­geld) ein­schließ­lich Leistun­gen nach § 22 Sozial­gesetz­buch (SGB) II - Be­freiungs­grund 403 b

  • Hilfe zum Lebens­unter­halt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundes­ve­rsorgungs­gesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d) - Befreiungs­grund 401

  • Grund­sicherung im Alter und bei Erwerbs­min­derung (4. Kapitel SGB XII) - Befreiungs­grund 402

  • Leistun­gen nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG), Berufs­aus­bildungs­beihilfe, Ausbildungs­geld nach §§ 122ff. SGB III, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen - Befreiungsgründe 405 a, b, c

  • Leistun­gen nach dem Asyl­bewerber­leistungs­gesetz - Befreiungs­grund 404

  • Blinden­hilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG) - Befreiungs­grund 410

  • Pflege­geld nach landes­gesetz­lichen Vor­schriften (Landespflegegeldgesetze) - Befreiungs­grund 407

  • Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegs­opfer­für­sorge nach dem BVG - Befreiungsgrund 407

  • Pflege­zulagen nach dem Lasten­ausgleichs­gesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1) - Befreiungs­grund 408

Befreien lassen können sich außer­dem:

  • Personen, denen wegen Pflege­bedürftigkeit ein Frei­betrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG) - Befreiungsgrund 408

  • Voll­jährige, die im Rahmen einer Leistungs­gewährung in einer stationären Ein­richtung leben (§ 45 SGB VIII) - Befreiungs­grund 409

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html

Gibt es Sonderverfahren für jüdische Zuwandernde aus der Ukraine?

Gibt es Sonderverfahren für jüdische Zuwandernde aus der Ukraine?

Eine Antragstellung nach dem Sonderverfahren für jüdische Zuwandernde aus der Ukraine ist jetzt in Deutschland bei den jüdischen Gemeinden möglich.

Hier der Link:

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/JuedischeZuwanderer/juedischezuwanderer-node.html

Nachrichten, Informationen und Service für Geflüchtete und Ukrainer:innen in Deutschland. Aktuell

Nachrichten, Informationen und Service für Geflüchtete und Ukrainer:innen in Deutschland. Aktuell

Nachrichten, Informationen und Service für Geflüchtete und Ukrainer:innen in Deutschland. Aktuell und communitynah. Nur geprüft aus sicheren Quellen.

https://www1.wdr.de/radio/cosmo/sprachen/ukrainisch/index.html

Finde ich die Ukraine Plattform auch bei Facebook?

Finde ich die Ukraine Plattform auch bei Facebook?

Wir sind in Facebook die Gruppe: Ukraine Plattform - Платформа для українців. Hier der Einladungslink.-

https://www.facebook.com/groups/1056545412415371/

FAQs zum Thema „ Infos zur Wohnungssuche“

Was muss ich bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines beachten?

Was muss ich bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines beachten?

Die Einkommensgrenzen (netto) pro Jahr für einen Wohnberechtigungsschein in Nordrhein-Westfalen (Stand: 2023) beträgt:

Alleinstehend 20.420 Euro; 2 Personen 24.600 Euro; Alleinerziehend (1 Kind) 25.340 Euro; 3 Personen (1 Kind) 31.000 Euro.

Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen beizubringen (soweit zutreffend):

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

  • Gültige Personalausweise oder für ausländische Staatbürger*innen Reisepässe mit gültigem Aufenthaltsnachweis für alle im Haushalt lebenden Personen; Vertriebenen- oder Flüchtlingsausweis (wenn vorhanden)

  • Schriftliche Vollmacht, wenn der Wohnberechtigungsschein im Auftrag einer anderen Person beantragt wird

  • Für jede Person, die über Einkommen verfügt ist eine Einkommenserklärung auszufüllen und die entsprechenden Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Antragsstellung beizufügen (Kopie Gehaltsabrechnungen. Sollte sich das Einkommen in den nächsten zwölf Monaten nach Antragsstellung ändern, sind entsprechende Nachweise (z.B. Arbeitsvertrag) beizufügen.

  • Heiratsurkunde

  • Scheidungsurteil

  • Arbeitslose

  • Letzter Bescheid vom Arbeitsamt über die Höhe der gewährten Leistungen und letzter Kontoauszug über die Zahlungen der Leistungen

Der Wohnberechtigungsschein ist für die Dauer eines Jahres gültig.

Finde ich die Ukraine Plattform auch bei Facebook?

Finde ich die Ukraine Plattform auch bei Facebook?

Wir sind in Facebook die Gruppe: Ukraine Plattform - Платформа для українців. Hier der Einladungslink.-

https://www.facebook.com/groups/1056545412415371/

Wo finde ich eine Unterkunft?

Wo finde ich eine Unterkunft?

Die zuständige Ausländerbehörde verweisen Sie in der Regel an die nächste staatliche Erstaufnahmestelle, wo Sie einen ersten Schlafplatz, Verpflegung und Hilfe erhalten. Die Seite www.unterkunft-ukraine.de bietet Unterkünfte bei Privatpersonen für geflohene Menschen aus der Ukraine. Wenn Sie das Angebot wahrnehmen möchten, können Sie sich mit einigen wenigen Angaben zu Ihrer Person und Ihren Bedarfen auf der Plattform registrieren und werden dann mit passenden Gastgebern in Kontakt gebracht.

https://unterkunft-ukraine.de/

Wo gibt es für Geflüchtete aus der Ukraine Informationen zum Thema Wohnraum in Krefeld?

Wo gibt es für Geflüchtete aus der Ukraine Informationen zum Thema Wohnraum in Krefeld?

Mit Hilfe der Diakonie wurde eine Hotline eingerichtet, unter der wohnungssuchende Menschen aus der Ukraine viele Fragen rund ums Wohnen telefonisch klären können. Sie ist montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Rufnummer +492151363 2023 erreichbar. Die Telefonate sind sowohl in deutscher als auch in russischer Sprache möglich und bieten allgemeinene Informationen zum Thema Wohnen.

Welche Ausländerbehörde ist für mich zuständig?

Welche Ausländerbehörde ist für mich zuständig?

Hier können Sie unter Eingabe von Ortsnamen oder Postleitzahl nach regional zuständigen Behörden suchen.

Die für Sie zuständige Ausländerbehörde finden Sie im BAMF-NAvI unter

https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden

Anlaufstellen zum Thema „ Infos zur Wohnungssuche“ in der Nähe von Aachen

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